Die Parteien in Nordrhein Westfalen haben zunehmend
versagt und den wesentlichen Blick für die Probleme im Alltag und der
Menschen im Lande verloren.
Zusätzlich wird das Miteinander
durch eine aufgeblähte Bürokratie erschwert, die große Teile unserer
Gesellschaft in Nordrhein Westfalen behindert und lähmt. Wir Bürger aus
allen politischen Richtungen und gesellschaftlichen Schichten finden,
dass es nun an der Zeit ist, etwas zu bewegen.
Die Partei
Soziale Gerechtigkeit - Nordrhein Westfalen (SG-NRW)
ist gegen verlogene Politik und sieht es als ihre Pflicht an, unser
Nordrhein Westfalen zum Wohle aller zukunftssicher und Generationen
übergreifend zu verändern. Die Kommunalpolitik ist das politische Feld,
wo der Grundstein jeden demokratischen Handelns der Parteien liegt...
weiter
Am 16.05.2012 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass alleinstehenden Hartz IV - Beziehern in Nordrhein-Westfalen 50 qm ("bisher 45 qm") Wohnfläche zustehen (Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R).
weiterlesen
Am 5. Mai 2012 fand im Vortragsraum des Frankfurter Presseclubs zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ein Arbeitstreffen mehrerer politisch anerkannter Bürgerparteien aus ganz Deutschland statt. Unter dem Motto „Einfragen!“ haben die betreffenden Parteien eine gemeinsame Willenserklärung verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
weiterlesen
Das BSG wird am 16. Mai über die angemessenen Unterkunftskosten in NRW entscheiden. Es geht in der Entscheidung darum, ob für eine Person von 45 qm oder 50 qm als angemessene Wohnungsgröße auszugehen ist, bzw. welcher Mietpreis für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger als angemessen gilt. Hintergrund ist, dass 2010 die landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz in NRW von 45 auf 50 qm angehoben wurden.
. Das NRW- Arbeitsministerium hat aber durch Weisung vorgegeben, dass bis auf Weiteres und bis zur endgültigen Klärung vor dem BSG von 45 qm auszugehen ist. Diese Weisung habe ich in der Vergangenheit als KdU – Abzocke durch das MAIS gebrandmarkt.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das BSG am 16. Mai die KdU-Abzocke in Grund und Boden stampfen wird. Für die Vergangenheit profitieren davon aber nur in den Mietkosten reduzierte SGB II- Empfänger, insofern sie vor der BSG – Entscheidung noch einen sog. Überprüfungsantrag einlegen. Denn das Gesetz sagt eindeutig, für die Zeit vor der BSG-Entscheidung kriegt nur derjenige Geld, der vorher einen Widerspruch oder Überprüfungsantrag eingelegt hat, alle anderen kriegen erst höhere Leistungen für die Zeit nach der BSG –Entscheidung (§§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III).
Geld zurück kriegen natürlich nur folgende Fallgruppen: Leute die in einer Wohnung wohnen die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten auf die angemessenen Kosten reduziert wurden;diejenigen, die wegen einer solchen 5 qm-Überschreitung Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter versagt bekommen haben. Diese Gelder müssen nunmehr bis max. Januar 2011 rückwirkend gezahlt werden (§§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 4 SGB X). Ferner müssen bei mehr als sechsmonatiger Fälligkeit diese Gelder mit 4 % verzinst werden (§ 44 Abs. 1 SGB I).
Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass für Bezieher von SGB XII – Leistungen auch nach der BSG – Entscheidung noch ein Überprüfungsantrag möglich ist.
Hier sollten alle SGB II - Betroffenen darauf hingewiesen werden, dass sie noch vor dem 16. Mai einen dahin gehenden Überprüfungsantrag stellen.
Am 5. Mai 2012 fand im Vortragsraum des Frankfurter Presseclubs zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ein Arbeitstreffen mehrerer politisch anerkannter Bürgerparteien aus ganz Deutschland statt. Unter dem Motto „Einfragen!“ haben die betreffenden Parteien einen gemeinsamen Forderungskatalog verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
weiterlesen...
Bonn/Frankfurt am Main – In zwei Wochen wollen Tausende Aktivisten aus ganz Europa nach Frankfurt am Main kommen, um gegen die EU-Krisenpolitik zu demonstrieren. Dazu ruft das Aktionsbündnis Blockupy-Frankfurt, dem auch das Erwerbslosen Forum Deutschland angehört auf. Unter anderem soll die Europäische Zentralbank (EZB), als einer der maßgeblichen Akteure der Kürzungsprogramme, einen Tag blockiert werden.
. Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ will die Stadt Frankfurt die geplanten Proteste der „Blockupy“-Bewegung in Frankfurt vom 16. bis 19. Mai verbieten.
weiterlesen...
Unser Vorstandsmitglied der SG-NRW,
Axel Winter gibt Antworten bezüglich Hartz IV / Arbeitsrecht / Renten ?
Kann z.B. eine Aufrechnung von Kautionsdarlehen mit Hartz IV - Leistung erfolgen?
Erhält
ein Hartz IV-Bezieher für das Anmieten einer neuen Wohnung ein
Kautionsdarlehen von der Hartz IV Behörde, dann darf die Behörde die
laufende Leistung nicht um eine monatliche Rate zur Rückzahlung des
Darlehens kürzen, weil der Hartz IV-Bezieher dadurch unter sein
Existenzminimum rutscht. Hat der Hilfsbedürftige sich gegenüber dem Amt
vertraglich zu dieser Tilgung verpflichtet, dann ist der Vertrag
rechtswidrig -
LSG Hessen, 13.09.2007, L 6 AS 145 / 75 ER.
Unser Parteiprogramm und unsere Satzung, verbunden mit unserem politischen Auftrag, bestimmen das
Leitbild unserer Partei und damit die Werte orientierte Zusammenarbeit nach Innen und unser Handeln nach Außen.
Parteivorstand und Parteibeauftragter schaffen durch „Vorleben“ die Voraussetzung für eine
offene und berechenbare Kultur des Umgangs miteinander. In ihr unterscheiden die Mitgliederinnen und Mitglieder der Partei zwischen angemessenem und fragwürdigem Handeln auf Grundlage der Moral, des Rechts sowie unserer politischen Überzeugungen.
Wir stehen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und einen respektvollen Umgang miteinander, nutzen unsere kulturelle Vielfalt und unterstützen uns gegenseitig. Damit schaffen wir ein
Klima des Vertrauens.
Wir kommunizieren offen und ehrlich und halten, was wir versprechen. Wir respektieren die unterschiedlichen ethischen Werte unserer ParteimitgliederInnen und streben ein partnerschaftliches Miteinander an, basierend auf
Ehrlichkeit, Vertrauen und Verbindlichkeit. Im Mittelpunkt unserer politischen Handlungen und im Umgang miteinander stehen der Mensch und seine Würde. Wir stellen sicher, dass die Gleichbehandlungsgrundsätze entsprechend unserer Satzung eingehalten und die
Rechte der ParteimitgliederInnen auf eine angemessene Beteiligung und Chancengleichheit (z.B. bei der Vergabe von Parteiämtern) umgesetzt werden.
Jegliche Art von
Interessenkonflikt, der sich nachteilig auf die Ziele unserer Partei auswirkt, ist zu
vermeiden. Jedes Parteimitglied muss seine Eigeninteressen und die der Partei trennen.
Jedes Parteimitglied ist gehalten, nach diesen Grundsätzen zu handeln. In Zweifelsfällen wenden sich MitgliederInnen vertrauensvoll an den Parteibeauftragten oder an eine andere Person seines/ihres Vertrauens.
Verstöße gegen diesen Verhaltenscodex haben parteirechtliche Sanktionen zur Folge.
Autor: Horst Führes
.
• Unsere Einstellung
• Online Mitglied werden
• SG-NRW Jugend
Die Jugend ist die Zukunft unserer Gesellschaft! Unsere SG-NRW Jugend Next Generation
Sie möchten auf unserer Webseite Ihre Werbung präsentieren?
Haben Sie sich entschlossen auf unserer Webseite Ihre Werbung zu präsentieren dann brauchen Sie sich nur mit uns in
Kontakt
zu setzen. Entscheiden Sie selbst was Ihnen Ihre Werbung wert ist und machen Sie uns ein Angebot.